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CE-Kennzeichnung

 

 

Um den europäischen Markt transparent zu machen, erhalten Produkte eine Kennzeichnung, die besagt, dass der gekennzeichnete Artikel den EU-Richtlinien entspricht. Diese Richtlinien fordern die Einhaltung von Normen in Bezug auf Leistung und Sicherheit.  

 

Für Produktprüfungen nach EU-Richtlinien sind teilweise Konformitätsbescheinigungen durch zugelassene Prüfstellen oder Zertifizierungsstellen notwendig (notified body). Die Produkte müssen nach Ausstellung einer Konformitätserklärung durch den Hersteller oder bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern durch den Importeur mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.  

 

Wir prüfen in spezialisierten und akkreditierten Prüflabors. Folgende Richtlinien kommen besonders häufig zur Anwendung:  

 

88/378/EWG Sicherheit für Spielzeug  

89/106/EWG Bauprodukte  

2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit  

98/37/EG Sicherheit von Maschinen  

90/385/EWG Aktive implantierbare medizinische Geräte  

73/23/EWG Elektrische Betriebsmittel  

93/42/EWG Medizinprodukte  

98/79/EG In-Vitro-Diagnostika  

und viele weitere  

 

 

Wir sind Mitglied im BDS-Bergkirchen und helfen Ihnen gerne.  

 

 

 

TUVD GmbH, Gauting, Tel. 089-8931 2100  

www.tuvd-gmbh.de  

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