CE-Kennzeichnung
 Um den europäischen Markt transparent zu machen, erhalten Produkte eine Kennzeichnung, die besagt, dass der gekennzeichnete Artikel den EU-Richtlinien entspricht. Diese Richtlinien fordern die Einhaltung von Normen in Bezug auf Leistung und Sicherheit.
Für Produktprüfungen nach EU-Richtlinien sind teilweise Konformitätsbescheinigungen durch zugelassene Prüfstellen oder Zertifizierungsstellen notwendig (notified body). Die Produkte müssen nach Ausstellung einer Konformitätserklärung durch den Hersteller oder bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern durch den Importeur mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.
Wir prüfen in spezialisierten und akkreditierten Prüflabors. Folgende Richtlinien kommen besonders häufig zur Anwendung:
88/378/EWG Sicherheit für Spielzeug
89/106/EWG Bauprodukte
2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit
98/37/EG Sicherheit von Maschinen
90/385/EWG Aktive implantierbare medizinische Geräte
73/23/EWG Elektrische Betriebsmittel
93/42/EWG Medizinprodukte
98/79/EG In-Vitro-Diagnostika
und viele weitere
Wir sind Mitglied im BDS-Bergkirchen und helfen Ihnen gerne.
TUVD GmbH, Gauting, Tel. 089-8931 2100
www.tuvd-gmbh.de
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